Hinweise zur Fälligkeit der Hundesteuer

Aufgrund der Hundesteuersatzungen der Mitgliedsgemeinden Altenthann, Bach a.d. Donau und Markt Donaustauf ist die Hundesteuer bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jeweils zum 01.07. eines jeden Jahres fällig und ohne Aufforderung zu entrichten.

Sollten Sie keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, bitten wir um entsprechende Vormerkung.

Außerdem weisen wir daraufhin, dass das Halten eines über vier Monate alten Hundes steuerpflichtig ist.