Sammlung "ungarische Familie"

„Ungarische Familie“ sammelt illegal Abfälle im Landkreis Regensburg

Immer wieder finden die Bürger der Gemeinden im Landkreis Regensburg Wurfzettel in ihren Briefkästen, mit denen eine „ungarische Familie“ ankündigt, eine Sammlung durchzuführen. „Wir nehmen alles, was Sie nicht brauchen“, steht darauf und eine lange Liste von Gegenständen, die gesammelt werden.

Das Landratsamt Regensburg weist darauf hin, dass diese Sammlung illegal ist.

Abfälle aus privaten Haushaltungen (also alles, was der Besitzer nicht mehr braucht und deshalb loswerden will) müssen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz grundsätzlich dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, also dem Landkreis Regensburg, angedient, d.h. überlassen werden. Ausnahmen gelten für nicht gemischte, nicht gefährliche Abfälle (z.B. Altpapier, Altkleider, Eisenschrott), wenn sie durch eine gemeinnützige oder gewerbliche Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden. Solche Sammlungen müssen aber vorher dem Landratsamt Regensburg angezeigt und die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung nachgewiesen werden.

Die Sammlung der „ungarischen Familie“ wurde weder angezeigt und damit die schadlose und ordnungsgemäße Verwertung des Sammelgutes nachgewiesen, noch ist aus den Angaben auf dem Wurfzettel ein Verantwortlicher oder eine Kontaktadresse zu entnehmen. Des Weiteren sind in der Auflistung von Dingen, die gesammelt werden, auch eine Vielzahl von Gegenständen enthalten, die wegen ihrer Zusammensetzung als gefährlicher Abfall eingestuft sind (z.B. Elektro- und Elektronik-geräte und Altfahrzeuge wie alte Mopeds und sogar Pkw´s) und daher gesondert (z.B. über die Elektrogeräte-Container auf den Wertstoffhöfen oder über den kostenlosen Abholdienst für Sperrmüll und Kühlgeräte bzw. bei Altfahrzeugen über anerkannte Annahme-oder Rücknahmestellen oder anerkannte Demontagebetriebe) entsorgt werden müssen.

Auch muss davon ausgegangen werden, dass die Sammler die Gegenstände, die für sie nicht zu gebrauchen sind – sofern sie sie nicht einfach am Straßenrand stehenlassen – später irgendwo auf Parkplätzen oder in der freien Natur entsorgen. Zu den dadurch teilweise entstehenden Umwelt- und Sicherheitsproblemen müssen diese Hinterlassenschaften dann auf Kosten der Allgemeinheit beseitigt werden; sollte zurückverfolgt werden können, wer der Abfallerzeuger ist, also bei wem diese Abfälle entstanden sind bzw. wer sie zur Abholung bereitgestellt hat, können auch diese Personen für die illegale Entsorgung zur Verantwortung gezogen werden.

Des Weiteren erfolgt der Hinweis, dass es sich bei der „ungarischen Familie“ keineswegs –wie mit dieser Bezeichnung suggeriert – um einen Familienbetrieb handelt, dem mit einer „Spende“ aus wirtschaftlicher Not geholfen würde. Vielmehr handelt es sich um eine zumindest im süddeutschen Raum flächendeckend agierende Organisation, bei der eindeutig die Gewinnerzielung im Vordergrund steht.

Das Landratsamt Regensburg appelliert daher eindringlich an die Bürger, sich an dieser Sammlung nicht zu beteiligen.

Für Fragen, ob eine Sammlung ordnungsgemäß ist oder wie Abfälle und alte Gegenstände richtig entsorgt werden können, steht die Abfallberatung des Landkreises Regensburg (Herr Niggel, Tel. 0941/4009-348, und Frau Dächert, Tel. 0941/4009-404) sowie das Staatliche Abfallrecht (Frau Füssl, Tel. 0941/4009-462 und Frau Rank, Tel. 0941/4009-269) zur Verfügung.