Fehlerhafte Information im Mitteilungsblatt für Betreiber von Kläranlagen

15. Januar 2021: Liebe Bürgerinnen und Bürger, im letzten Mitteilungsblatt war leider eine falsche Information enthalten: Sollten Sie Betreiber einer Kleinkläranlage sein, reicht es aus, wenn Sie uns – wie bisher – den Abdruck der Funktionstüchtigkeitsbescheinigungen sowie die Entsorgungsnachweise (wenn der Klärschlamm entsorgt wurde) vorlegen. Eine Vorlage von jährlichen Wartungsprotokollen ist nicht notwendig. Bei Fragen können Sie sich weiterhin gerne an die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Schneider, unter Tel. 09403/9502-45 (Do + Fr 8.00 – 12.00 Uhr) wenden.