Hinweise zur Grundsteuerreform - Erhebung der Grundsteuererklärung

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Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird die Grundsteuer in Deutschland ab 2025 reformiert. Im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 muss jeder Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben, auf dessen Grundlage dann der Grundsteuermessbetrag ermittelt wird. Die Abgabe der Erklärung erfolgt elektronisch über das Portal ELSTER. Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung nicht möglich sein, kann diese auch auf Papier eingereicht werden.

Bei Fragen können Sie sich auf www.grundsteuer.bayern.de informieren oder an die Hotline des Bay. Landesamts für Steuern unter 0 89 / 30 70 00 77 wenden.

Grundsteuerreform-Veröffentlichung